"Üble Nachrede" - so lautet der Anklagepunkt der am Freitag in Bludenz beginnenden Verhandlungen gegen eine ehemalige Vorarlberger Skirennläuferin und ihren Ehemann.
Eingebracht wurde die Anklage von Ex-ÖSV-Trainer Karl "Charly" Kahr, der im Laufe der von Nicola Werdenigg angestoßenen Diskussion rund um sexuellen Missbrauch im Skisport in der "Süddeutschen Zeitung" der Vergewaltigung bezichtigt wurde.
In dem in Vorarlberg behandelten Fall geht es konkret um Privatnachrichten der angeklagten Ex-Läuferin, die diese ihrer Ex-Kollegin Annemarie Moser-Pröll nach einem aufsehenerregendem Interview bei "Servus TV" ("Da gehören immer zwei dazu") "wütend per Whatsapp" geschickt habe, in denen sie Kahr "des Missbrauchs bezichtigte". Auch der Gatte der Vorarlbergerin soll diesbezüglich eine Nachricht versendet haben.
Moser-Pröll leitete diese Nachrichten an Kahr weiter, woraufhin dieser zusammen mit seinem Anwalt Manfred Ainedter Anklage gegen die anonyme Ex-Sportlerin einbrachte.
"Öffentlichkeit wird von Kahr und Moser-Pröll verursacht"
Der Anwalt der Beschuldigten, Martin Mennel, erklärt gegenüber dem "Standard": "Mich verwundert, dass Herr Kahr vertrauliche Mitteilungen dazu benützt, um als Privatkläger auftreten zu können, und dazu nützt, das alles öffentlich zu machen. Diese Öffentlichkeit wird nicht von meinen Mandanten, sondern von Kahr und Moser-Pröll verursacht."
Zudem verweist Mennel darauf, wie wichtig es sei, "dass Kahr und Moser-Pröll unter Wahrheitspflicht aussagen müssen. Wenn die Wahrheit auf den Tisch kommt, sehe ich kein Problem für meine Mandanten."
Moser-Pröll war eine von zehn ehemaligen ÖSV-Läuferinnen, die in einem offenen Brief in der "Krone" ein Plädoyer für Kahr hielt und erklärte, "nie eine negative Wahrnehmung von physischer oder psychischer Gewalt seitens Kahr erfahren zu haben". Vier der zehn Unterzeichnerinnen trainierten allerdings niemals unter Kahr.
Die kurz nach dem Privatnachrichten-Vorfall erschienenen Vorwürfe gegen Kahr in der "Süddeutschen Zeitung", in der zwei Ex-ÖSV-Athletinnen anonym per eidestaatlicher Erklärung aussagten, von Kahr vergewaltigt worden zu sein, beziehungsweise der damalige ÖSV-Trainer versucht hatte, sie sexuell zu nötigen, sind Teil einer noch ausstehenden Verhandlung.
Das medienrechtliche Verfahren gegen die "Süddeutsche Zeitung", das in Wien stattfinden wird, könnte auch vom Verfahren in Bludenz beeinflußt werden, berichtet der "Standard".