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Urteil mit Signalwirkung? Juristische Niederlage für FIS

Der Deutsche Skiverband erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung. Auch der ÖSV brachte eine Klage ein:

Urteil mit Signalwirkung? Juristische Niederlage für FIS Foto: © GEPA

Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt.

Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht. Die FIS reagierte barsch.

"Unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung"

Die FIS hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr - wie seit vielen Jahren üblich - von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden.

Dies stelle eine "unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar", hieß es vom Gericht. Dieses stellte zudem fest, dass die FIS "ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands" ausnutze.

Der FIS-Beschluss stelle nämlich eine "Wettbewerbsbehinderung" dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit dem Weltverband einzugehen.

Der Argumentation der FIS, wonach europäisches Kartellrecht in dem Fall nicht anwendbar sei und auch das Münchner Gericht nicht zuständig sei, war nicht erfolgreich.

Urteil mit Signalwirkung für den ÖSV

Schon vor dem DSV hat der Österreichische Skiverband Rechtsmittel gegen die FIS eingeleitet (hier nachlesen >>>). Im Juni brachte der ÖSV in Wien Klage ein, eine erste Tagsatzung soll es laut ÖSV-Christian Scherer am 28. November geben.

Streit um Medienrechte: Fordert ÖSV Schadensersatz von FIS?

Die Entscheidung des Münchner Gerichts habe eine "Signalwirkung auf das Verfahren in Österreich", sagte Scherer.

"Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden/den Organisatoren liegt." Man sehe der ersten Tagsatzung jedenfalls entspannt entgegen.

Keine grundsätzliche Ablehnung seitens der Verbände

Dabei sind die Nationalverbände nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung, auch sie halten den Schritt prinzipiell für strategisch sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch.

Die Verbände fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bisher wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Reform entscheidende Vorteile bringen würde.

FIS reagierte gereizt

Ob es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, ist unklar - denn der Weltverband kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an. "Die FIS wird Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, die gänzlich falsch ist", hieß es in einer aggressiv formulierten Pressemitteilung.

In dieser wurde über ein "inakzeptables und unprofessionelles" Vorgehen des Gerichts bei seiner eigenen Pressemitteilung geschimpft, die irreführend gewesen sei.

Die FIS unterstrich, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Landgericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.

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