Ein Video-Clip, den die Erste Bank anlässlich des Rücktritts von Marcel Hirscher publizierte, hat gerichtliche Folge.
Laut einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" hat der Ex-Skistar die Erste Bank am 11.9. vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen auf Unterlassung geklagt und fordert 60.000 Euro. Bei der Klage der Raiffeisenbank vor dem Handelsgericht geht es um 80.000 Euro.
Es gehe dabei nicht ums Geld, wird aus Hirschers Umfeld betont. Er müsse aber seine Rechte und Glaubwürdigkeit schützen. Grund für die Klage sei, sich gegen Trittbrettfahrer zu schützen, die mit der Karriere des Salzburgers Geld verdienen wollen.
"Danke für alles, Marcel", hieß es in dem Clip, und weiter, dass Hirscher gezeigt habe, wie weit man kommen könne, wenn man an sich glaube. "#glaubandich" lautet ein aktueller Werbeslogan der Erste Bank. Zu sehen ist in diesem Clip der allerorts bekannte Helm von Hirscher, den bekanntlich das Raiffeisen-Logo zierte.
Die Raiffeisenbank International und die Raiffeisenwerbung sehen laut "Standard" in dem Video eine Verletzung des Markenrechts und eine bewusste Verletzung ihres Exklusivwerbevertrages mit Hirscher.
Erste-Bank-Sprecher Michael Mauritz gesteht ein, dass man jemanden verärgert habe. Das Ziel sei allerdings gewesen, "Hirscher Respekt zu zollen". Ein Angebot, die Angelegenheit mit einer karitativen Spende aus der Welt zu schaffen, sei abgelehnt worden.
Aus Hirschers Umfeld heißt es dazu, dass man eine Respektbekundung persönlich machen hätte können und nicht mit dem Namen öffentlichkeitswirksam zu werben.