Das Urteil im Fall des ehemaligen Skispringers Lukas Müller hat zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gewerkschaft "younion" und dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) geführt.
Müller hat sich am 13. Jänner 2016 als Vorspringer für die Skiflug-WM auf dem Kulm bei einem schweren Sturz eine inkomplette Querschnittlähmung zugezogen und ist seither schwer beeinträchtigt.
Während der ÖSV den Sturz als Freizeitunfall einstufte, entschied der Verwaltungsgerichtshof am 2. Mai 2019, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte.
Laut Tiroler Tageszeitung wurde Müller am vergangenen Freitag der Bescheid der AUVA zugestellt. Die Gewerkschaft kritisiert nun, dass der ÖSV die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs als oberste Instanz in dieser Rechtsangelegenheit als "Einzelfallentscheidung" einstuft.
Leistner: "Kann nicht sein, dass alle Vorspringer angestellt werden"
ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner spricht gegenüber der Tiroler Tageszeitung vom Dienstag von einer "Einzelfallentscheidung". Allerdings wolle der Jurist keine Neuregelung der bisherigen Gepflogenheiten. "Es kann sicher nicht sein, dass künftig alle Vorläufer und Vorspringer angestellt werden. Sportveranstaltungen sind sonst nicht mehr durchführbar", wird Leistner in der Zeitung zitiert.
Er verweist darauf, dass die Entscheidung von zwei Rechtsinstanzen unterschiedlich bewertet worden wäre. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel erklärt: "Wir werden das Urteil akzeptieren. Aber es wäre wünschenswert, künftig Rechtssicherheit zu haben."
Gewerkschaft kritisiert Sichtweise
younion kritisiert in einer Aussendung die Sichtweise von Leistner. Der ÖSV müsse "zukünftig diese richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes akzeptieren", erklärt Gernot Baumgartner, Vorsitzender der Sportgewerkschaft. "Die Vorspringer sind in den Betrieb eingebundene Personen und müssen dadurch laut Urteil pflichtversichert werden. Von einem Einzelfall zu sprechen ist verfehlt."
Anwalt Andreas Ermacora, der das Verfahren für Müller geführt hat, stellt klar. "Lukas Müller war als Vorspringer in den Betrieb des Veranstalters eingebunden. Diese Einbindung führte zu einer Beschäftigung des Vorspringers in persönlicher Abhängigkeit zum Veranstalter. Er und die anderen Vorspringer müssen alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wettkämpfer am Wettkampf teilnehmen können."
"Zur Erreichung dieses Ziels hat der Veranstalter eine aus Infrastruktur (u.a. Schanze) und den beteiligten Personen gebildete betriebliche Organisation geschaffen, von der insbesondere in Anbetracht der einzuhaltenden Wettkampfregeln, der Anweisungen des Rennleiters und Vorspringerchefs ein extremer Anpassungsdruck für den eingebundenen Vorspringer Lukas Müller bestand", erklärt Ermacora.
Einig sind sich beide Seiten in ihrer Forderung nach einem Berufssportgesetz.