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Karl wegen tödlichen Verkehrsunfalls verurteilt

Der Snowboarder stand wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls vor Gericht.

Karl wegen tödlichen Verkehrsunfalls verurteilt Foto: © GEPA

Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl ist am Freitag wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau am Bezirksgericht Zell am See zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte im Sinne der Anklage. Karl waren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden. Für die bedingte Strafe gilt eine Probezeit von drei Jahren. "Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen", sagte der Sportler vor Gericht. "Die Gedanken sind immer bei den Hinterbliebenen."

Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht

Der gebürtige Niederösterreicher, der in Osttirol lebt, befand sich am Unfalltag auf der Heimfahrt von einem Training. Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll er bei schlechtem Wetter bei einem Tempolimit von 80 km/h eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie war die Fahrbahn mit Hagel bedeckt.

Der Beschuldigte sei unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht ins Schleudern geraten, hieß es. Der Audi des Spitzensportlers schlitterte auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den entgegenkommenden Jeep des Ehepaars aus dem Pinzgau.

Im Unfallbereich war es laut Einsatzkräften zu einem Wettersturz mit Starkregen und Hagel gekommen. Zeugen zufolge lag eine rund fünf Zentimeter dicke Hagelkörnerschicht auf der Fahrbahn.

Laut dem Kfz-technischen Unfallsachverständigen Gerhard Kronreif, der heute vor Gericht sein Sachverständigengutachten erörterte, war Benjamin Karl mit 100 bis 110 km/h unterwegs, bevor dieser noch zu bremsen versuchte. Die Kollisionsgeschwindigkeit habe zwischen 75 und 80 km/h betragen.

Entgegenkommender konnte Unfall nicht vermeiden

Kronreif erläuterte, man hätte bei einer Fahrgeschwindigkeit von maximal 80 km/h etwa 40 Meter vor dem Ausgang der Galerie erkennen können, dass damals bei der Ausfahrt die Fahrbahnoberfläche nicht die Farbe einer Asphaltfläche hatte, sondern weiß war. Bei maximal 80 km/h wäre das Unfallgeschehen bei rechtzeitiger Reaktion zu vermeiden gewesen, resümierte der Unfallsachverständige.

Der Unfalllenker hätte bis zum Galerieausgang auf 55 km/h abbremsen und unfallvermeidend reagieren können. Der Beschuldigte habe aufgrund der überhöhten Fahrgeschwindigkeit dem Gebot des Fahrens auf Sicht nicht entsprochen und auf die problematischen Fahrbahnverhältnisse nicht reagieren können. "Die Geschwindigkeit ist die gefährlichste Komponente im Straßenverkehr."

Der Lenker des entgegenkommenden Jeeps "konnte den Unfall nicht vermeiden", sagte Kronreif. Die hinterbliebene Ehefrau des Verstorbenen schilderte Richterin Herlinde Oberauer, dass sie sich auf der Heimreise vom Urlaub befanden. Sie warteten auf einem Parkplatz den starken Hagelniederschlag ab und fuhren dann mit rund 30 km/h hinter dem Auto eines befreundeten Ehepaares. Plötzlich sei ihnen aus der Galerie ein Wagen entgegen gekommen. Sie habe gerufen, um Gottes Willen, da wolle jetzt noch einer überholen, "so ein Trottel".

An den Unfall selbst konnte sie sich die 69-Jährige nicht mehr erinnern. Zwei Tage später sei sie auf der Intensivstation aufgewacht. Sie erlitt eine Gehirnblutung und mehrere Knochenbrüche. Der befreunde Lenker, der vor ihnen gefahren war, erklärte vor Gericht, Karl sei "mit ungeheurem Tempo" aus der Galerie gefahren. "Ich sagte zu meiner Frau, ja spinnt denn der."

Karl gibt zu hohes Tempo zu

Der Sportler selbst schilderte, dass die Fahrbahn bei der Einfahrt in die Galerie nass gewesen sei und es leicht genieselt habe. "Ich muss zugeben, dass ich ein wenig zu schnell unterwegs war", sagte er zur Richterin.

Er habe die linke der beiden bergwärts führenden Fahrspuren genommen, so wie er es immer tue, weil auf der rechten Fahrbahn des öfteren Lastwagen mit Pannen stehen würden. Nach der Ausfahrt sei die Fahrbahn vollkommen mit Hagel bedeckt gewesen. Als er den Gegenverkehr wahrgenommen habe, habe er aktiv gebremst. Um eine Kollision zu vermeiden, wollte er den Wagen nach links in eine Böschung manövrieren.

Doch der Audi von Karl ließ sich wegen der Hagelschicht nicht mehr manövrieren, wie sein Verteidiger Oscar Weiß betonte. "Das Fahrzeug war nicht bewegbar." Der Unfall sei ein dramatisches Ereignis für alle Beteiligten gewesen, vor allem für die Angehörigen des Verstorbenen. Wegen der meteorologischen Verhältnisse wäre dem Angeklagten aber kein fahrlässiges Verhalten anzulasten, meinte der Anwalt.

Positive Gespräche mit der Familie

Die Haftpflichtversicherung des Beschuldigten hat bereits 19.000 Euro Schmerzensgeld wegen physischer Schmerzen an die Ehefrau des Verstorbenen bezahlt. Karl anerkannte auch den Teilschmerzensgeldbetrag von 500 Euro für die erlittenen psychischen Schmerzen der Witwe.

Für die Strafzumessung mildernd wertete die Richterin die Unbescholtenheit von Karl, sein reumütiges Geständnis, die bereits erfolgte Schadenswiedergutmachung und auch den "schwierigen Weg", den er gegangen sei, als er nach dem Unfall den Kontakt mit der Familie des Verstorbenen gesucht habe.

Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel. Die Bezirksanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Delikt "fahrlässige Tötung" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht.

Der Sportler erklärte nach dem Prozess gegenüber Medienvertretern, das Gespräch mit der Familie sei äußerst positiv verlaufen, dies habe auch bei der Aufarbeitung des Unfallgeschehens geholfen. Er könne aber nicht beurteilen, ob die Familie des Verstorbenen ihm verziehen habe. Medienberichten zufolge nahm der Sportler auch psychologische Hilfe in Anspruch. Zudem habe ihm seine Familie Halt gegeben.

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